Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
Elternbeiräte können z. B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Weitere Informationen finden Sie in der interaktiven Broschüre "Schule und Familie" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus