Termine für Anmeldung und Beratungsgespräch erhalten Sie über das Sekretariat während der Öffnungszeiten.
Klassen M7 bis M9
Die Aufnahme erfolgt auch in diesem Jahr nach den geltenden Regelungen. Demnach müssen die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die M 7, M 8 und M 9 entweder im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis erfüllt sein. Darüber hinaus findet in den letzten Tagen der Sommerferien eine Aufnahmeprüfung statt
Die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung M 7 - M 9 erfolgt schriftlich an der zuständigen Sprengelschule bis zum 31.07.2025.
Die Aufnahmeprüfung zur Aufnahme in die M 7 - M 9 findet voraussichtlich an folgenden Tagen an der Mittelschule in Goldbach statt:
Mathematik: Dienstag, 09.09.2025, 08:15 Uhr
Deutsch: Mittwoch, 10.09.2025, 08:15 Uhr
Englisch: Donnerstag, 11.09.2025, 08:15 Uhr
Folgende Hilfsmittel sind zugelassen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden (neben den üblichen Arbeitsmaterialien):
- Rechtschreiblexikon für das Fach Deutsch
- Taschenrechner ab der Prüfung zur M 8 für das Fach Mathematik
- Math. Formelsammlung ab der Prüfung zur M 9 für Mathematik
- Zweisprachiges Wörterbuch für die Prüfung zur M 10 in Englisch
- Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache: Wörterbuch Deutsch/Muttersprache in allen Prüfungen
Klasse M10
Für Schülerinnen und Schüler aus den Regelklassen der Jahrgangastufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2024/2025 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag 19.07.2024 und voraussichtlich am Montag, 22.07.2024.
Die Aufnahmeprüfung zur Aufnahme in die M 10 findet an folgenden Tagen hier in Hösbach statt:
Mathematik: Dienstag, 23.07.2024, 08:15 Uhr
Deutsch: Mittwoch, 24.07.2024, 08:15 Uhr
Englisch: Donnerstag, 25.07.2024, 08:15 Uhr
Folgende Hilfsmittel sind zugelassen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden (neben den üblichen Arbeitsmaterialien):
- Rechtschreiblexikon für das Fach Deutsch
- Taschenrechner ab der Prüfung zur M 8 für das Fach Mathematik
- Math. Formelsammlung ab der Prüfung zur M 9 für Mathematik
- Zweisprachiges Wörterbuch für die Prüfung zur M 10 in Englisch
- Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache: Wörterbuch Deutsch/Muttersprache in allen Prüfungen
Nachteilsausgleich/ Notenschutz
Gewährter Nachteilsausgleich (§ 22 BayschO) / Notenschutz (§ 34 BaySchO) ist bei sämtlichen Leistungsnachweisen und Prüfungen wie für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler vorgesehen anzuwenden. Die Prüfungskommission ist über die einzelnen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich/Notenschutz für bestimmte Schülerinnen und Schüler in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen! Teilnehmer, denen Nachteilsausgleich (§ 22 BayschO) und/oder Notenschutz (§ 34 BaySchO) zu gewähren ist, müssen bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung entsprechende Bescheide vorlegen. Entfallen bei Teilnehmern mit Lese-Rechtschreib-Störung im Lernbereich Rechtschreiben Aufgabenteile, so muss dies mit einem Bescheid zum Notenschutz geregelt sein.