Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Sekretariats während des Anmeldezeitraums:
Freitag, 19.07.2024:
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Montag, 22.07.2024:
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Klassen M7 bis M9
Die Aufnahme erfolgt auch in diesem Jahr nach den geltenden Regelungen. Demnach müssen die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die M 7, M 8 und M 9 entweder im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis erfüllt sein. Darüber hinaus findet in den letzten Tagen der Sommerferien eine Aufnahmeprüfung statt
Die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung M 7 - M 9 erfolgt schriftlich an der zuständigen Sprengelschule bis zum 31.07.2024.
Die Aufnahmeprüfung zur Aufnahme in die M 7 - M 9 findet voraussichtlich an folgenden Tagen an der Mittelschule in Waldaschaff statt:
Mathematik: Dienstag, 03.09.2024, 08:15 Uhr
Deutsch: Mittwoch, 04.09.2024, 08:15 Uhr
Englisch: Donnerstag, 05.09.2024, 08:15 Uhr
Folgende Hilfsmittel sind zugelassen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden (neben den üblichen Arbeitsmaterialien):
- Rechtschreiblexikon für das Fach Deutsch
- Taschenrechner ab der Prüfung zur M 8 für das Fach Mathematik
- Math. Formelsammlung ab der Prüfung zur M 9 für Mathematik
- Zweisprachiges Wörterbuch für die Prüfung zur M 10 in Englisch
- Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache: Wörterbuch Deutsch/Muttersprache in allen Prüfungen
Klasse M10
Für Schülerinnen und Schüler aus den Regelklassen der Jahrgangastufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2024/2025 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag 19.07.2024 und voraussichtlich am Montag, 22.07.2024.
Die Aufnahmeprüfung zur Aufnahme in die M 10 findet an folgenden Tagen hier in Hösbach statt:
Mathematik: Dienstag, 23.07.2024, 08:15 Uhr
Deutsch: Mittwoch, 24.07.2024, 08:15 Uhr
Englisch: Donnerstag, 25.07.2024, 08:15 Uhr
Folgende Hilfsmittel sind zugelassen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden (neben den üblichen Arbeitsmaterialien):
- Rechtschreiblexikon für das Fach Deutsch
- Taschenrechner ab der Prüfung zur M 8 für das Fach Mathematik
- Math. Formelsammlung ab der Prüfung zur M 9 für Mathematik
- Zweisprachiges Wörterbuch für die Prüfung zur M 10 in Englisch
- Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache: Wörterbuch Deutsch/Muttersprache in allen Prüfungen
Nachteilsausgleich/ Notenschutz
Gewährter Nachteilsausgleich (§ 22 BayschO) / Notenschutz (§ 34 BaySchO) ist bei sämtlichen Leistungsnachweisen und Prüfungen wie für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler vorgesehen anzuwenden. Die Prüfungskommission ist über die einzelnen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich/Notenschutz für bestimmte Schülerinnen und Schüler in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen! Teilnehmer, denen Nachteilsausgleich (§ 22 BayschO) und/oder Notenschutz (§ 34 BaySchO) zu gewähren ist, müssen bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung entsprechende Bescheide vorlegen. Entfallen bei Teilnehmern mit Lese-Rechtschreib-Störung im Lernbereich Rechtschreiben Aufgabenteile, so muss dies mit einem Bescheid zum Notenschutz geregelt sein.