Direkt
zum Inhalt springen,
,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Aufnahmeprüfung

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Sekretariats während des Anmeldezeitraums:

Freitag, 19.07.2024:
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Montag, 22.07.2024:
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Klassen M7 bis M9

Die Aufnahme erfolgt auch in diesem Jahr nach den geltenden Regelungen. Demnach müssen die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die M 7, M 8 und M 9 entweder im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis erfüllt sein. Darüber hinaus findet in den letzten Tagen der Sommerferien eine Aufnahmeprüfung statt

Die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung M 7 - M 9 erfolgt schriftlich an der zuständigen Sprengelschule bis zum 31.07.2024.

Die Aufnahmeprüfung zur Aufnahme in die M 7 - M 9 findet voraussichtlich an folgenden Tagen an der Mittelschule in Waldaschaff statt:

Mathematik: Dienstag, 03.09.2024, 08:15 Uhr

Deutsch: Mittwoch, 04.09.2024, 08:15 Uhr

Englisch: Donnerstag, 05.09.2024, 08:15 Uhr

Folgende Hilfsmittel sind zugelassen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden (neben den üblichen Arbeitsmaterialien):

  • Rechtschreiblexikon für das Fach Deutsch
  • Taschenrechner ab der Prüfung zur M 8 für das Fach Mathematik
  • Math. Formelsammlung ab der Prüfung zur M 9 für Mathematik
  • Zweisprachiges Wörterbuch für die Prüfung zur M 10 in Englisch
  • Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache: Wörterbuch Deutsch/Muttersprache in allen Prüfungen

Klasse M10

Für Schülerinnen und Schüler aus den Regelklassen der Jahrgangastufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2024/2025 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag 19.07.2024 und voraussichtlich am Montag, 22.07.2024.

Die Aufnahmeprüfung zur Aufnahme in die M 10 findet an folgenden Tagen hier in Hösbach statt:

Mathematik: Dienstag, 23.07.2024, 08:15 Uhr

Deutsch: Mittwoch, 24.07.2024, 08:15 Uhr

Englisch: Donnerstag, 25.07.2024, 08:15 Uhr

Folgende Hilfsmittel sind zugelassen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden (neben den üblichen Arbeitsmaterialien):

  • Rechtschreiblexikon für das Fach Deutsch
  • Taschenrechner ab der Prüfung zur M 8 für das Fach Mathematik
  • Math. Formelsammlung ab der Prüfung zur M 9 für Mathematik
  • Zweisprachiges Wörterbuch für die Prüfung zur M 10 in Englisch
  • Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache: Wörterbuch Deutsch/Muttersprache in allen Prüfungen

Nachteilsausgleich/ Notenschutz

Gewährter Nachteilsausgleich (§ 22 BayschO) / Notenschutz (§ 34 BaySchO) ist bei sämtlichen Leistungsnachweisen und Prüfungen wie für die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler vorgesehen anzuwenden. Die Prüfungskommission ist über die einzelnen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich/Notenschutz für bestimmte Schülerinnen und Schüler in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen! Teilnehmer, denen Nachteilsausgleich (§ 22 BayschO) und/oder Notenschutz (§ 34 BaySchO) zu gewähren ist, müssen bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung entsprechende Bescheide vorlegen. Entfallen bei Teilnehmern mit Lese-Rechtschreib-Störung im Lernbereich Rechtschreiben Aufgabenteile, so muss dies mit einem Bescheid zum Notenschutz geregelt sein.