Aktuelles: Mittelschule Hösbach

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Aktuelles

Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Artikel vom 28.11.2023

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

durch Schneefall, Eisglätte, Stürme oder andere Wetterereignisse in Bayern kann es kurzfristig notwendig sein, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen.

Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen wie starken Regenfällen auf Landkreisebene sogenannte „lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall“ zuständig. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen oder größeren Teilen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung die sogenannte „regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall“ an den Regierungen für alle Grund-, Mittel-, Berufs- und Förderschulen und auch – in Absprache mit den jeweiligen Ministerialbeauftragten für Realschulen, Gymnasien und beruflichen Oberschulen.

Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen) bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise (bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks). Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.

Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weitergeben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert. Der Radiosender BAYERN 3 des Bayerischen Rundfunks und der bayernweite Radiosender Antenne Bayern stellen die aktuellen Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Den Schülern und Eltern wird empfohlen ab ca. 6 Uhr, die Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender zu nutzen.

Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist dadurch eine angemessene Beaufsichtigung und Beschäftigung in der Schule gewährleistet.

Sie brauchen also nicht in der Schule anrufen, da die Entscheidung nicht bei uns liegt. 

Quelle: Kultusministerium Bayern